Unzulässige Gebührenerhebung für Rückbuchungen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Bank ihre Kunden nicht mit den Kosten für Rückbuchungen belasten darf. Dies gilt auch dann, wenn das Geldinstitut eine entsprechende Kostentragungspflicht nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt, sondern die Geschäftsstellen intern anweist, die Kundenkonten mit den Kosten zu belasten.
Bereits früher hat der Bundesgerichtshof (XI ZR 197/00) entschieden, dass entsprechende AGB-Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam sind.
Urteil des BGH vom 08.03.2005
XI ZR 154/04
Pressemitteilung des BGH