Unzulässige “Knebelung” von Tankstellenpächtern
Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male von Mineralölkonzernen gegenüber Tankstellenpächtern verwendete Vertragsklauseln und deren Umsetzung beanstandet.Ein Mineralölunternehmen handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es die Belieferung einer Tankstelle mit Kraftstoffen unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen gegen den Tankstellenbetreiber einstellt, diesen aber gleichzeitig an dem vertraglichen Verbot, Konkurrenzprodukte zu vertreiben, festhält und ihm dadurch den Betrieb der Tankstelle und damit die Erzielung von Einnahmen unmöglich macht. In einem derartigen Fall steht dem Pächter wegen drohender Existenzvernichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Unzulässige “Knebelung” von Tankstellenpächtern erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Urteil des BGH vom 11.01.2006
VIII ZR 396/03
BGHR 2006, 582
ZAP EN-Nr. 166/2006