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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Verbraucherbeeinflussung durch “Opt-Out”-Fragestellung

Unzulässige Verbraucherbeeinflussung durch “Opt-Out”-Fragestellung

Das Landgericht München beanstandete ein vom Betreiber eines Kundenrabattsystems verwendetes Anmeldungsformular. Dort war ein Kästchen vorgesehen, das der Ausfüllende ankreuzen konnte, wenn er mit der Speicherung seiner Daten einverstanden ist („Opt-Out“). Das Gericht sah darin ein Abweichen von den datenschutzrechtlichen Vorgaben, da dem Verbraucher suggeriert wird, er weiche von einer Regel ab, wenn er in eine Datenweitergabe nicht einwilligt und das Kästchen freilässt.

Urteil des LG München vom 09.03.2006

12 O 12679/05

Handelsblatt vom 22.03.2006

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