Unzulässige Beeinflussung von Ärzten durch programmierte Apothekenempfehlung
Ärzten ist es verboten, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an eine bestimmte Apotheke zu verweisen. Enthält ein Softwareprogramm für Arztpraxen ein Modul zum Ausdrucken von Gutscheinen („Vouchers“) zur Bestellung von Medikamenten bei einer bestimmten Versandapothekeund beinhaltet die Anwenderinformation die ausdrückliche Aufforderung an den Arzt, seine Patienten von den Vorteilen der Versandapotheke D. zu überzeugen, stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Mit einem solchen Softwaremodul werden Ärzte zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Berufsordnungen angestiftet.
Urteil des OLG Koblenz vom 14.02.2006
4 U 1680/05
Pressemitteilung des OLG Koblenz