Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Vermischung von Werbung mit redaktionellen Texten (Rexona)
verwechselbar mit der Vorderseite der Zeitschrift gestaltet ist. Durch eine derart außergewöhnliche Form der redaktionell getarnten Werbung wird die für die Leser maßgebliche Grenze zwischen redaktionell verantworteten Beiträgen, zu der auch die Titelseite gehört, und Firmenwerbung in unzulässiger Weise verwischt. Dies gilt gerade bei Jugendzeitschriften, die in der Regel “auf Sicht” gekauft werden.
Urteil des OLG Hamburg vom 08.05 2003
5 U 175/02
NJW 2004, 785
Urteil des OLG Hamburg vom 08.05 2003