Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige SMS-Werbung

Unzulässige SMS-Werbung

Die Beurteilung von SMS-Werbung richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die von E-Mail-Werbung, d. h. die Werbung ist unzulässig, wenn der Empfänger sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt hat oder dies im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist.

Urteil des LG Berlin vom 14.01.2003

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