Urteil
01.07.2008
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Unzulässige Reklame
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn eine Firma ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers diesem ständig Reklame per Fax übermittelt. Anders liege der Fall nur dann, wenn zwischen Absender und Empfänger bereits geschäftliche Beziehungen bestehen und man ein Einverständnis voraussetzen kann.
Oberlandesgericht Hamm; Urteil vom 27.11.1997; Az.: 1 U 101/97