Unzulässige Leasingwerbung
Ein Fiat-Vertragshändler warb für ein Leasingangebot mit folgendem Text: ‘… Easy-Leasing – Baranzahlung – Wartungskosten – Reparaturkosten z.B. für den Bravo… inklusive sämtlicher Inspektionen und Reparaturen… . Einzige Bedingung: Sie geben uns Ihr Kat-loses Altfahrzeug, das mindestens drei Monate auf sie zugelassen ist, zurück. …’. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt die Werbeanzeige unter zwei Gesichtspunkten für unzulässig. Zum einen erweckte das Leasingangebot den unzutreffenden Eindruck, der Händler selbst trete als Leasinggeber auf. Dies stellt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung dar.
Zum anderen war das Versprechen des Händlers, während der dreijährigen Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen, als eine unzulässige Zugabe gegen § 1 Abs. 1, Satz 2 Zugabeverordnung zu werten.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.04.1998
6 U 156/97
NJWE-WettbR 1999, 28