Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Klauseln im Versandhandel

Unzulässige Klauseln im Versandhandel

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs veranlasst den Versandhandel seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu überprüfen. Die Richter erklärten die im Versandhandel mit neuen Waren gegenüber Nichtkaufleuten verwendeten Klauseln ‘bei Lieferung gegen Nachnahme übernimmt der Käufer die Nachnahmekosten’ und ‘offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind der … (Verkäuferin) innerhalb einer Woche nach Erhalt vorzubringen’ wegen Verstosses gegen das AGB-Gesetz für unwirksam.

Urteil des BGH vom 08.07.1998
VIII ZR 1/98
ZAP EN-Nr. 611/98
ZIP 1998, 1492
NJW 1998, 3119
RdW 1998, 630
Der Betrieb 1998, 2054

Betriebs-Berater 1998, 1970

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