Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Vorkasse-Regelung in AGB
Ein Möbelhändler verwandte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel, dass der Käufer eine Anzahlung von mindestens 50 % zu leisten habe.
In der Verwendung dieser Klausel sah das Landgericht Potsdam einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz. Nach Meinung der Richter könne der im BGB geltende Grundsatz der Leistung \’Zug um Zug\‘ nicht durch derartige Klauseln im sogenannten Kleingedruckten umgangen werden.
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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Somit bleibt abzuwarten, wie die nächsthöhere Instanz den Fall entscheiden wird.
Urteil des LG Potsdam vom 19.04.1995
8 O 827/94
RdW 1995, 530