Unzulässige Vorkasse-Regelung in AGB
Ein Möbelhändler verwandte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel, dass der Käufer eine Anzahlung von mindestens 50 % zu leisten habe.
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In der Verwendung dieser Klausel sah das Landgericht Potsdam einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz. Nach Meinung der Richter könne der im BGB geltende Grundsatz der Leistung \’Zug um Zug\’ nicht durch derartige Klauseln im sogenannten Kleingedruckten umgangen werden.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Somit bleibt abzuwarten, wie die nächsthöhere Instanz den Fall entscheiden wird.
Urteil des LG Potsdam vom 19.04.1995
8 O 827/94
RdW 1995, 530