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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Stiftung Warentest: mangelhaft für unzulässige AGB

Stiftung Warentest: mangelhaft für unzulässige AGB

Die Rechtsprechung geht mittlerweile einhellig davon aus, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fitnessstudios das Recht der Kunden auf außerordentliche Kündigung im Krankheits- und Schwangerschaftsfall nicht ausgeschlossen werden darf.Werden in einem Vertrag gleichwohl derartige rechtswidrige AGB-Klauseln verwendet, darf die Stiftung Warentest das Fitnessstudio wegen der unangemessenen Benachteiligung der Kunden mit der Note mangelhaft bewerten.

Urteil des LG München I vom 23.02.2005

9 O 13390/04

Handelsblatt vom 22.06.2005

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