Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Stiftung Warentest: mangelhaft für unzulässige AGB
Die Rechtsprechung geht mittlerweile einhellig davon aus, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fitnessstudios das Recht der Kunden auf außerordentliche Kündigung im Krankheits- und Schwangerschaftsfall nicht ausgeschlossen werden darf.Werden in einem Vertrag gleichwohl derartige rechtswidrige AGB-Klauseln verwendet, darf die Stiftung Warentest das Fitnessstudio wegen der unangemessenen Benachteiligung der Kunden mit der Note mangelhaft bewerten.
Urteil des LG München I vom 23.02.2005
9 O 13390/04
Handelsblatt vom 22.06.2005