Unwirksamer Kauf eines Doktortitels
Ein Mann strebte nach akademischen Ehren, die er auf normalem Weg offenbar nicht erlangen konnte. Er schloß daher einen Vertrag mit einem dubiosen, österreichischen Geschäftsmann, der ihm zusagte, den gewünschten Doktortitel gegen Bezahlung von 280.000 öS (rund 40.000 DM) zu beschaffen. Nachdem es Streit zwischen den Vertragsparteien gab, landete die Angelegenheit schließlich vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Das Gericht stellte fest, daß ein derartiger Titelverschaffungsvertrag sittenwidrig und demgemäß unwirksam ist. Ein Titelhandel widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Es ist allgemein bekannt, daß ein Doktorgrad aufgrund einer wissenschaftlichen Leistung und nicht durch die Zahlung einer größeren Geldsumme erworben wird. Dies war auch dem ‘Titelkäufer’ bekannt. Ihm stand daher nicht einmal ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung zu.
OLG Koblenz vom 16.12.1998; Az.: 7 U 124/98