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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unwirksame Preiserhöhungsklausel in Pay-TV-Vertrag

Unwirksame Preiserhöhungsklausel in Pay-TV-Vertrag

Das Landgericht München erklärte die von einem Pay-TV-Sender verwendete Vertragsklausel, wonach jährliche Preiserhöhungen erfolgen dürften, wenn sich die Bereitstellungskosten des Programms erhöhen, wegen unangemessener Beteiligung der Kunden für unwirksam. Eine derartigeAnpassungsklausel ist zu unbestimmt und für den Kunden nicht kalkulierbar.

Urteil des LG München I vom 23.02.2006

12 O 17192/05

Handelsblatt vom 15.03.2006

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