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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unwirksame Nachhilfe-AGB

Unwirksame Nachhilfe-AGB

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers eines Nachhilfeinstituts war geregelt, dass die Eltern der Nachhilfeschüler in der Ferienzeit die Hälfte des normalen Entgelts weiterbezahlen müssen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte die Klausel wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz für unwirksam.
Nach Auffassung des Gerichts widerspricht eine derartige Regelung dem allgemeinen Grundsatz “ohne Arbeit kein Lohn”. Dabei spielte keine Rolle, dass dem Betreiber des Nachhilfeinstituts auch während der Ferienmonate laufende Kosten entstehen. Wie in anderen Branchen müssten – so das Gericht – umsatzlose Zeiten durch eine höhere Preiskalkulation in den restlichen Monaten kompensiert werden.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 23.02.2000
3 O 540/99

RdW Heft 19/2000, Seite IV

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