Unwirksame Mobilfunk-AGB
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte in einer Entscheidung gleich mehrere Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunknetzbetreibers für unwirksam:
1. Rücktrittsrecht des Betreibers für den Fall mangelnder Kreditwürdigkeit des Kunden, wenn dieser nicht erkennen kann, nach welchen Kriterien seine Kreditwürdigkeit geprüft wird.
2. Haftungsbegrenzung des Betreibers hinsichtlich solcher Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Netzbetreiber entstehen, wenn der inländische Betreiber seinem Kunden das Telefonieren im Ausland ermöglicht.
3. Sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch dann, wenn der Kunde nur mit Kleinbeträgen in Verzug gerät.
4. Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden in einem Jahr ab Kenntniserlangung und innerhalb von drei Jahren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis.
5. Nutzung von personenbezogenen Kundendaten nach Belieben des Betreibers.
6. Erhebung eines Zusatzentgelts für den Fall, daß der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.10.1996
6 U 206/95
Der Betrieb 1996, 2610