Urteil
01.07.2008
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Unwirksame AGB-Vertragsklausel über Zahlungsziel von 90 Tagen
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Auftraggebers einer Werksleistung, wonach er sich selbst gegenüber dem Auftragnehmer ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumt, benachteiligt den Vertragspartner in unangemessener Weise und ist daher unwirksam.Beschluss des OLG Köln vom 01.02.2006
11 W 5/06
NZBau 2006, 317