Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unerlaubtes Parken auf Busparkplatz
Ein unerlaubt auf einem Busparkplatz abgestellter Pkw darf grundsätzlich auch dann abgeschleppt werden, wenn von dem Fahrzeug (momentan) keine konkrete Behinderung des Busverkehrs ausgeht. Das ungehinderte Anfahren von Busparkplätzen muss stets gewährleistet sein, unabhängig davon, ob die Busparkplätze tatsächlich ausgelastet sind oder nicht.
OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.09.1998; Az.: 5 A 6183/96