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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unerlaubte Abtretung bei Gesamtschuld

Unerlaubte Abtretung bei Gesamtschuld

Schulden zwei Personen einem Gläubiger als Gesamtschuldner eine Zahlung, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, seine Forderung gegen einen der Schuldner an einen Dritten abzutreten.

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Dies würde dazu führen, dass der erste Gläubiger die Leistung nach wie vor von Schuldner 1 und der weitere Gläubiger von Schuldner 2 fordern könnte. Eine derartige ‘Gesamtgläubigerschaft’ ist nach dem Gesetz nicht möglich.

Urteil des KG Berlin vom 20.04.1998
8 O 3203/96
KG-Report 1998, 205

Praktiker-Report Heft 7/98, Seite 1

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