Unerlaubte Abtretung bei Gesamtschuld
Schulden zwei Personen einem Gläubiger als Gesamtschuldner eine Zahlung, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, seine Forderung gegen einen der Schuldner an einen Dritten abzutreten.
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Dies würde dazu führen, dass der erste Gläubiger die Leistung nach wie vor von Schuldner 1 und der weitere Gläubiger von Schuldner 2 fordern könnte. Eine derartige ‘Gesamtgläubigerschaft’ ist nach dem Gesetz nicht möglich.
Urteil des KG Berlin vom 20.04.1998
8 O 3203/96
KG-Report 1998, 205
Praktiker-Report Heft 7/98, Seite 1