Urteil
01.07.2008
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Unerlaubte Markenverwendung (Ferrari)
Das Landgericht Hamburg untersagte einem Autohändler, auf seinem Geschäftspapier die Aufschrift “Ferrari official merchandise” zu verwenden. Die Benutzung einer geschützten Marke und Geschäftsbezeichnung wie “Ferrari” erfolgt unbefugt, wenn der Händler zwar vereinzelt gebrauchte Fahrzeuge sowie Merchandise-Artikel der Firma Ferrari vertreibt, aber nicht darlegen kann, dass er offiziell in den Vertrieb von Ferrari-Erzeugnissen eingeschaltet ist und ihm das Recht zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs mit der bekannten Marke und Geschäftsbezeichnung “Ferrari” eingeräumt wurde.
Urteil des LG Hamburg vom 30.05.2000
312 O 146/00
NJWE-WettbR 2000, 235