Umzugskosten, Pauschalbeträge
Transport-, Reise- und Maklerkosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Steuerzahler aus beruflichen Gründen umzieht. Für die sonstigen Umzugskosten legte nun das Bundesfinanzministerium folgende absetzbare Pauschalbeträge fest:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Umzugskosten, Pauschalbeträge erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Der Pauschalbetrag für Ledige beträgt DM 924, für Verheiratete DM 1.848. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Pauschale um DM 407. Ist die Familie in den vergangenen 5 Jahren bereits einmal berufsbedingt umgezogen, erhöhen sich alle Beträge nochmals um die Hälfte. Weitere DM 1.965 können pro Kind abgesetzt werden, wenn durch den Umzug ein Schulwechsel erforderlich wurde.
Bundesfinanzministerium AZ IV B 6-S 2353-434/94
DM 4/95, S.101