Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Umzugskosten, Pauschalbeträge

Umzugskosten, Pauschalbeträge

Transport-, Reise- und Maklerkosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Steuerzahler aus beruflichen Gründen umzieht. Für die sonstigen Umzugskosten legte nun das Bundesfinanzministerium folgende absetzbare Pauschalbeträge fest:

Der Pauschalbetrag für Ledige beträgt DM 924, für Verheiratete DM 1.848. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Pauschale um DM 407. Ist die Familie in den vergangenen 5 Jahren bereits einmal berufsbedingt umgezogen, erhöhen sich alle Beträge nochmals um die Hälfte. Weitere DM 1.965 können pro Kind abgesetzt werden, wenn durch den Umzug ein Schulwechsel erforderlich wurde.

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Bundesfinanzministerium AZ IV B 6-S 2353-434/94

DM 4/95, S.101

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