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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung wenn Umzug dringend erforderlich

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung wenn Umzug dringend erforderlich

Umzugskosten können nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Umzug wegen einer Krankheit oder Behinderung des Steuerpflichtigen oder einem nahen Angehörigen zwingend erforderlich war.

Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.09.2007
8 V 49/06

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