Urteil
01.07.2008
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Umstellung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft auf Euro
Die Umstellung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft auf Euro, dessen Glattstellung auf volle Euro, die Umstellung von Nennbetrags- und Stückaktien und die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals zur teilweisen Deckung des Bilanzverlustes dürfen nicht so miteinander vermischt werden, dass die einzelnen Schritte in der Anmeldung und der Beschlussfassung nicht nachvollziehbar sind, weil sie nicht transparent gemacht und in eine logische Reihenfolge gebracht wurden.
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.03.2001; Az.: 20 W 147/00