Bonuszahlung von Stadtwerken
Die Versorgungswerke einer Stadt wollten ihren Bürgern die Umstellung auf Erdgasheizung mit einem ‚1000 DM Umweltbonus‘ erleichtern. Gegen die Werbeaktion wandte sich ein ortsansässiger Heizölhändler. Dessen Klage wurde jedoch in letzter Instanz abgewiesen.
Das Angebot und die Gewährung eines ‚Umweltbonus‘ von 1000 DM durch die Stadtwerke einer Gemeinde für die Umrüstung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Erdgasbetrieb oder den Einbau einer Gaszentralheizungsanlage verstoßen weder unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens noch unter dem Gesichtspunkt der unbilligen Behinderung oder Verdrängung von Mitbewerbern auf dem Heizenergiesektor gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinne des § 1 UWG.
Urteil des BGH vom 26.03.1998
I ZR 222/95
ZIP 1998, 1416
Betriebs-Berater 1998, 1659
NJWE-WettbR 1999, 5