Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Das neue Fernabsatzgesetz

Das neue Fernabsatzgesetz

Am 30.06.2000 trat das “Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf den Euro”, kurz Fernabsatzgesetz, in Kraft. Das Gesetz regelt die klassischen Formen des Distanzgeschäfts wie Versandhandel und Katalogverkauf und soll der zunehmenden Bedeutung neuer Vertriebsformen insbesondere über das Internet Rechnung tragen. Die umfangreichen Regelungen erlauben nachstehend nur einen überblick:
Anwendbarkeit: Das Fernabsatzgesetz ist auf alle Geschäfte über Waren und Dienstleistungen anwendbar, bei denen auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Verbraucher steht und die ohne persönlichen Kontakt der Vertragspartner untereinander und ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationstechniken geschlossen werden. Nicht anwendbar ist das Gesetz unter anderem auf Fernunterrichtsverträge, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte sowie Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln u. ä..
Informationspflichten des Unternehmers: Den Unternehmer treffen bereits vor Abschluss des Vertrages umfangreiche Informationspflichten (z. B. Identität und Anschrift des Verkäufers, wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Preis und Nebenkosten). Nach Vertragsschluss muss er den Verbraucher umfassend über seine Rechte, insbesondere das Widerrufs- und Rückgaberecht, Anschrift für Reklamationen, Kundendienst, Gewährleistungsrechte und Kündigungsbedingungen informieren.
Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers: Das Widerrufs- und Rückgaberecht soll dem Verbraucher ermöglichen, die von ihm ohne vorherige Inaugenscheinnahme bestellte und gelieferte Ware zu prüfen und dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu entscheiden, ob er sie behalten oder zurückgeben will. Auch bei Dienstleistungen besteht eine zweiwöchige überlegungsfrist. Die Zweiwochenfrist beginnt erst ab vollständiger Erfüllung der Informationspflichten durch den Unternehmer zu laufen, jedoch frühestens ab Eingang der Waren beim Verbraucher (bei Dienstleistungen ab dem Tage des Vertragsschlusses). Die Widerrufsfrist erlischt spätestens vier Monate nach Eingang der Waren beim Empfänger bzw. bei Dienstleistungen vier Monate nach Vertragsschluss oder mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei nach Angaben des Käufers hergestellten Waren oder wenn die Ware im Fall ihrer Rücksendung verderben würde. Ferner gilt kein Widerrufsrecht bei den in der Praxis äußerst bedeutenden Geschäften über Audio-, Video- und Softwareprodukte, sobald diese entsiegelt sind. Des Weiteren ist das Widerrufsrecht nicht bei Lieferung von Zeitschriften und Zeitungen sowie bei Lotteriedienstleistungen und Versteigerungen anzuwenden. Wurde das Fernabsatzgeschäft durch einen Kreditvertrag finanziert, so wird dieser durch den Widerruf des Verbrauchers miterfasst.

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