Urteil
01.07.2008
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Übertragung von Fördermitteln
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln können Fördermittel von einem Hauseigentümer nicht auf andere Miteigentümer übertragen werden. Dies ist selbst dann nicht möglich, wenn es sich bei den Betroffenen um nahe Angehörige handelt. Erwerben mehrere Personen gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung, so müssen sie die steuerlichen Vorteile der Eigenheimzulage zwingend untereinander aufteilen.
Hat ein Miteigentümer seine Fördermittel durch ein anderes Objekt bereits verbraucht, verfällt sein Anspruch entsprechend seinem Anteil.
Urteil des FG Köln
8 K 4237/98
Hausbesitzer Zeitung Heft 14/2000, Seite 14