Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Übertragung einer Arztpraxis

Übertragung einer Arztpraxis

Eine Fachärztin für Radiologie verkaufte ihre Arztpraxis an einen Kollegen für 400.000 DM. Mit dem Vertrag sollten auch der gesamte Patienten- und überweiserstamm einschließlich Patientenkartei und Krankenberichte der Patienten übertragen werden, soweit diese nicht ausdrücklich widersprechen.

Der Käufer zog vom Kaufpreis 100.000 DM mit der Begründung ab, die übertragung der Patientenkartei sei nichtig.

Der Bundesgerichtshof gab dem Käufer recht. Der Verkauf der Patientendaten verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die ärztliche Schweigepflicht.

Da der Vertrag eine sogenannte salvatorische Klausel enthielt, wonach sich die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht auf den Bestand des Vertrages insgesamt auswirkt, hielten die Richter den Vertrag im übrigen für wirksam. Die Vorinstanz hat nun zu prüfen, welcher Kaufpreisanteil auf die Patientenkartei entfällt. Um diesen Betrag kann der Käufer den Gesamtpreis mindern.

Urteil des BGH vom 11.10.1995
VIII ZR 25/94

Praktiker-Report 5/96, Seite 23

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€