Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Telefonanrufe von Marktforschungsinstituten nicht zu beanstanden
Marktforschung ist zum Leidwesen vieler eine boomende Branche. Sich gegen entsprechende Telefonanrufe juristisch zur Wehr zu setzen, verspricht jedoch wenig Erfolg, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg zeigt. Sofern der Angerufene nicht vorher seinen entgegenstehenden Willendeutlich gemacht hat, bestehen gegen unaufgeforderte Telefonanrufe von Marktforschern weder wettbewerbsrechtliche Bedenken noch ist darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen.
Urteil des AG Hamburg vom 27.10.2006
918 C 413/05
ZAP EN-Nr. 733/2006