Studierendes Kindes in elterlicher Eigentumswohnung
Das Finanzgericht Nürnberg und der BFH entschieden kürzlich über eine immer wieder auftretende steuerrechtlich interessante Konstellation. Häufig nämlich bewohnen studierende Kinder eine nicht am Wohnort der Eltern liegende Eigentumswohnung am Studienort. Die Frage ist, ob das sogenannte Baukindergeld zusätzlich zu der Abschreibung nach § 10 e EStG für diese Eigentumswohnung geltend gemacht werden kann.
Der BFH entschied entgegen der Meinung des Finanzgerichtes Nürnberg, dass das Baukindergeld in der geschilderten Situation dem Wohnungseigentümer nicht zusteht. Es komme zusätzlich zur Abschreibung des § 10 e EStG jedoch ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung in Betracht.
BFH, Urteil vom 25.01.1995
XR 37/95
NJW 1995, 1695