Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Steuerliche Behandlung von Eigenkapital ersetzendem Darlehen

Steuerliche Behandlung von Eigenkapital ersetzendem Darlehen

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Eigenkapital ersetzende Darlehen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft nicht Teil des Kapitalkontos. Nach dem Einkommensteuergesetz können Gesellschafter Verluste der Gesellschaft nicht mit anderen Einkünften ausgleichen. Diese Regelung würde unterlaufen, wenn die darlehensgebenden Gesellschafter Verluste der Gesellschaft mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen könnten.

Urteil des BFH,VIII 28/98,Handelsblatt vom 25.04.2000

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