Urteil
01.07.2008
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Stammeinlage auf gepfändetes Bankkonto
Bei der Gründung einer GmbH muss der Mindestbetrag der geschuldeten Stammeinlage zur freien Verfügung der GmbH erbracht werden.
Hierzu entschied das Landgericht Flensburg, dass Einzahlungen auf ein gepfändetes Bankkonto der Gesellschaft nicht zur freien Verfügung stehen und den Gesellschafter daher nicht von seiner Einlageschuld befreien.
Urteil des LG Flensburg vom 17.02.1998
5 O 30/97
GmbHR 1998, 739