Urteil
01.07.2008
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Staatliche Prämie ist Mieteinnahme
Ein Wohnungseigentümer verpflichtete sich zu einer familiengerechten Belegung einer Wohnung. Ferner verzichtete er für die Dauer von fünf Jahren auf die Geltendmachung von Eigenbedarf.
Als Gegenleistung erhielt der Vermieter im Rahmen eines staatlichen Förderprogramms einen öffentlichen Zuschuss von DM 10.000. In letzter Instanz entschied der BFH, dass der gewährte Zuschuss als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sei. Die staatliche Prämie sei wie die Miete selbst als Gegenleistung für die Vermietung anzusehen.
Urteil des BFH vom 25.01.1994
IX R 121/90
BFH/ NV 1994,845