Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kein Kindergeld für schwangere Studentin während Urlaubssemester
Wird eine Studentin, für die der Staat noch Kindergeld bezahlt, schwanger und lässt sie sich deshalb für ein oder mehrere Semester beurlauben, erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Lediglich während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes besteht der Anspruch fort.