Urteil
01.07.2008
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Kindergeld: Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Eigenverdienst
Eltern eines noch in Ausbildung stehenden Kindes haben Anspruch auf das staatliche Kindergeld, sofern die eigenen Einkünfte des Sprösslings jährlich nicht mehr als 7.680 Euro betragen. Bei der Bestimmung dieser Einkommensgrenze sieht das Bundesverfassungsgerichtden Abzug der vom Kind gezahlten Sozialversicherungsbeiträge als gerechtfertigt an.
Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005
2 BvR 167/02
Pressemitteilung des BVerfG