Urteil
01.07.2008
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Kindergeld: Eigenverdienstgrenze
Eltern eines noch in Ausbildung stehenden Kindes haben Anspruch auf das staatliche Kindergeld, sofern die eigenen Einkünfte des Sprösslings jährlich nicht mehr als 7.680 Euro betragen. Bei der Prüfung des Anspruchs sind die Einkünfte des Kindes um die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen beziehungsweise um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe von den Einkünften abzuziehen. Anderenfalls würden Eltern freiwillig gesetzlich beziehungsweise privat versicherter Kinder gegenüber Eltern pflichtversicherter Kinder benachteiligt.
Urteil des BFH vom 14.12.2006
III R 24/06
Pressemitteilung des BFH