Urteil
01.07.2008
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Sparbuch des Kindes für Eltern tabu
Legen Eltern auf den Namen des Kindes ein Sparbuch an und ist ihr Verfügungsrecht nicht ausschließlich vereinbart, dürfen die Eltern über das angelegte Geld auch dann nicht mehr verfügen, wenn es ausschließlich von ihnen herrührt. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Landau einen Vater, der nach der Trennung von seiner Frau das auf den Namen des bei dieser lebenden Sohnes lautende Sparbuch plünderte, zur Rückzahlung des abgehobenen Betrags.
Urteil des LG Landau vom 15.08.2006
2 O 126/06
Pressemitteilung des LG Landau