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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers

Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers

Zwei Gesellschafter waren gleichzeitig Geschäftsführer der Steuerberatungs-GmbH. Da die Gesellschaft überwiegend nur Verluste einfuhr, wollten die Geschäftsführer aus der Gesellschaft aussteigen und sich selbständig machen. Hiermit waren die übrigen Gesellschafter nicht einverstanden.

Daraufhin legten die beiden Geschäftsführer ihr Amt mit sofortiger Wirkung nieder und machten in derselben Straße eine neue Praxis auf, wobei sie überwiegend die früheren Mandanten \’mitnahmen\’. Hiergegen wehrten sich die übrigen Gesellschafter und verklagten die früheren Geschäftsführer auf Schadensersatz. Mit Erfolg.

Legt ein Geschäftsführer ohne Ankündigung sein Amt mit sofortiger Wirkung nieder, so kann dies eine Pflichtverletzung nach dem GmbH-Gesetz darstellen, wenn durch die Amtsniederlegung die GmbH handlungsunfähig wird.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die GmbH finanziell am Ende war. Gerade in einer solchen Situation ist es die Aufgabe eines Geschäftsführers, alles mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Interessen der Gesellschaft zu tun.

Diese Pflicht haben die Geschäftsführer durch ihre sofortige Amtsniederlegung verletzt. Das OLG Koblenz verurteilte sie daher zur Zahlung des geforderten Schadenersatzes.

OLG Koblenz, Urteil vom 26.05.1994
6 U 455/91

NJW-RR Heft 9/95, S.556

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