Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schadensersatzpflicht des Architekten bei nicht genehmigungsfähiger Planung

Schadensersatzpflicht des Architekten bei nicht genehmigungsfähiger Planung

Ein Hauseigentümer beauftragte einen Architekten mit dem Umbau eines Fabrikgebäudes; die Anzahl der Geschosse sollte von zwei auf drei erhöht werden. Der Architekt erstellte die Pläne und reichte diese bei der Baubehörde ein. Die Genehmigung wurde erteilt. Daraufhin begann der Umbau des Gebäudes. Aufgrund eines Nachbarwiderspruchs wurde die Baugenehmigung jedoch widerrufen. Der geplante Bau war nicht mehr realisierbar. Daraufhin verklagte der Bauherr den Architekten auf Schadensersatz in Höhe der Kosten des Rückbaus des Gebäudes.

Der Bundesgerichtshof gab dem Bauherrn Recht. Der Architekt war verpflichtet, dem Bauherrn eine Planung zu liefern, die sich nicht auf die Darstellung seiner Wünsche beschränkt, sondern mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt und behördlich genehmigt wird. Diese Leistung hatte der Architekt nicht erbracht. Dass die Pläne, auf deren Grundlage mit dem Umbau begonnen wurde, zunächst genehmigt worden waren, ändert daran nichts. Die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung, die später von Dritten erfolgreich angefochten wird, entlastet den Architekten nicht. Erforderlich ist vielmehr, dass die angestrebte Genehmigung rechtmässig und nicht mehr zurücknehmbar ist. Der Architekt wurde verurteilt, den durch den begonnenen Umbau entstandenen Schaden zu zahlen.

Urteil des BGH vom 25.02.1999
VII ZR 190/97
MDR 1999, 800

RdW 1999, 401

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€