Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung durch Werbeagentur
Eine Werbeagentur hat für einen Vermögensschaden einzustehen, der dem Besteller eines unter Verletzung von Urheberrechten Dritter (hier Hintergrundmusik) hergestellten Werbefilms durch dessen Verbreitung und die deshalb von dem Dritten geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden ist. “br/>Urteil des BGH vom 13.05.2003