Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Schadensersatz bei Verletzung des Bankgeheimnisses
Ein Mitarbeiter einer Bank verstößt gegen das Bankgeheimnis, wenn er öffentlich (hier in einer Pressekonferenz des Fernsehens) mitteilt, dass die von ihm repräsentierte Bank (hier Deutsche Bank) einem bestimmten Kunden (hier Kirch-Konzern) wegen dessen aktueller Finanzlage keine weiteren Kredite gewähren wird. Die Bank hat dem Kunden den durch die öffentliche äußerung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Urteil des LG München vom 18.02.2003