Urteil
01.07.2008
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Schadensersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung
Wer einen Konkurrenten unberechtigt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen ein Kennzeichenrecht abmahnt, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet, der beispielsweise durch Umsatzeinbußen infolge einerwegen der Rechtsunsicherheit vorübergehenden Vertriebseinstellung entstanden ist.
Beschluss des BGH vom 15.07.2005
GSZ 1/4
Pressemitteilung des BGH