Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Jetzt aber ran, Berti”

“Jetzt aber ran, Berti”

Eine Drogeriemarktkette verbreitete während der Fußballeuropameisterschaft im Jahre 1996 bundesweit Werbeprospekte, die unter Anspielung auf den Namen des ehemaligen Bundestrainers Berti Vogts mit dem Slogan ‘Jetzt aber ran, Berti’ überschrieben waren. Wegen des unberechtigten Gebrauchs seines Vornamens und der damit verbundenen Persönlichkeitsverletzung verlangte der ehemalige Bundestrainer von der Drogeriemarktkette einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 DM.

Das Landgericht Düsseldorf ließ keine Zweifel daran, daß das beklagte Unternehmen nicht berechtigt war, den Vornamen einer derart bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung zu benutzen, zumal unter Bezugnahme auf das laufende Fußballturnier für den Leser eindeutig war, daß mit dem verwendeten Vornamen Herr Vogts gemeint war. Allerdings sahen die Richter keinen so gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Cheftrainers, daß dies die beantragte Entschädigung gerechtfertigt hätte. Bei der ungerechtfertigten Verwendung eines Prominentennamens hat der Verwender jedoch dem Betroffenen den Betrag zu erstatten, den dieser als Lizenzgebühr für die Verwendung seines Namens hätte verlangen können. Diesen Betrag setzte das Gericht auf 10.000 DM fest.

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.05.1997; 4 O 250/96

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