Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Riskante Übersendung von Telefonkarte und PIN-Nummer
Versendet ein Mobilfunkunternehmen eine Telefonkarte zusammen mit der PIN-Nummer, muss es Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine unkontrollierte Aushändigung an unbefugte Personen ausschließen. Urteil des LG Rottweil vom 15.01.2005
1 O 26/05
NJW 2005, 3363