Riskante Spekulationsgeschäfte
Ein Landwirt wollte mit Aktienspekulationen gross hinaus. Er belastete sein landwirtschaftliches Anwesen mit 1 Million DM, nahm bei seiner Bank in dieser Höhe einen Kredit auf und kaufte auf Anraten eines Vermögensberaters davon Aktien von australischen Unternehmen.
Nach anfänglich bescheidenen Gewinnen erlitten die Aktien aufgrund des Währungssturzes des australischen Dollars ganz erhebliche Verluste. Der Schaden war mit etwa 350.000 DM beträchtlich. Der Landwirt warf seiner Bank vor, diese habe ihn über das Risiko des Spekulationsgeschäftes nicht hinreichend aufgeklärt und verlangte Schadensersatz in Höhe des erlittenen Verlustes.
Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass der Bankangestellten kein Beratungsverschulden anzulasten war. Wenn ein Kunde von einem Vermögensberater betreut wird und bereits konkrete Vorstellungen von dem Anlagegeschäft hat, trifft die Bank in der Regel keine weitere Aufklärungspflicht hinsichtlich des besonders hohen Risikos von Spekulationsgeschäften, die durch Kredit finanziert werden. Hinzu kam, dass die erworbenen Aktien auch bei der Bank als solide bewertet wurden und der Bankangestellte auf das Währungsrisiko hingwiesen hatte.
Der Landwirt muss demnach den Restkredit von 350.000 DM an seine Bank zurückzahlen.
Urteil des BGH vom 27.02.1996
XI ZR 133/95
Betriebs-Berater 1996, 923