Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Managementfehler
Eine GmbH hat gegenüber ihrem Geschäftsführer nicht ohne weiteres Schadensersatzansprüche, wenn dieser riskante Geschäfte getätigt und die GmbH hierbei Verluste in Millionenhöhe erlitten hat. Eine Haftung des Geschäftsführers wegen eines Managementfehlers kommt nur in Betracht, wenner nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vorgegangen ist. Das Landgericht Düsseldorf berücksichtigte dabei, dass das Eingehen von Risiken nicht schlechthin sorgfaltswidrig ist, sondern zur unternehmerischen Tätigkeit gehört und zwangsläufig mit der Gefahr von Fehleinschätzungen verbunden ist.
Urteil des LG Düsseldorf vom 27.05.2005
39 O 73/04
Pressemitteilung des LG Düsseldorf