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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung eines Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für Baugeldverwendung

Haftung eines Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für Baugeldverwendung

So genanntes Baugeld, das eine Bauträger-GmbH von den Bauherren erhalten hat, muss auch tatsächlich zur Befriedigung der an dem Bau beteiligten Subunternehmer eingesetzt werden. Wird das Baugeld von dem GmbH-Geschäftsführer zweckwidrig verwendet und wird der Bauträger daraufhin zahlungsunfähig, haftet er den Subunternehmern persönlich auf Auszahlung des Baugeldes.

Urteil des LG Coburg vom 22.02.2005

22 O 313/04

Pressemitteilung des LG Coburg

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