Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Haftung eines Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für Baugeldverwendung
So genanntes Baugeld, das eine Bauträger-GmbH von den Bauherren erhalten hat, muss auch tatsächlich zur Befriedigung der an dem Bau beteiligten Subunternehmer eingesetzt werden. Wird das Baugeld von dem GmbH-Geschäftsführer zweckwidrig verwendet und wird der Bauträger daraufhin zahlungsunfähig, haftet er den Subunternehmern persönlich auf Auszahlung des Baugeldes.
Urteil des LG Coburg vom 22.02.2005
22 O 313/04
Pressemitteilung des LG Coburg