Richterablehnung
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Ein Familienrichter erließ ein Unterhaltsurteil. Hiergegen legte eine der Parteien Berufung ein. Inzwischen wurde der Richter zum Landgericht versetzt und mußte sich nun als Berufungsrichter mit derselben Sache befassen, die er seiner Zeit als Amtsrichter entschieden hatte. Der Berufungskläger stellte einen Befangenheitsantrag, den das Oberlandesgericht Karlsruhe mit folgender Begründung zurückwies:
‚Das deutsche Verfahrensrecht wird insgesamt von der Auffassung getragen, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat‘.
Bemerkung: Ob der Richter sein früheres Urteil aufgehoben oder korrigiert hat, ist nicht bekannt.
OLG Karlsruhe vom 30.11.1995; Az.: 2 UF 235/93