Urteil
01.07.2008
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Richterablehnung wegen Verfahrensverzögerung
Eine Verfahrensverzögerung durch den Richter rechtfertigt in der Regel nicht den Vorwurf auf Voreingenommenheit und damit eine Richterablehnung. Die Begründetheit einer Richterablehnung ist nach einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts auf ‘gröbliche, dem Beteiligten nicht mehr zumutbare Verzögerungen’ beschränkt. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, daß eine Richterablehnung notwendigerweise erneut zu einer weiteren Verfahrensverzögerung führt.
BayObLG vom 09.02.1998; Az.: 1 Z BR 10/98