Urteil
01.07.2008
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Rotary-Mitgliedschaft und Richterablehnung
Die Mitgliedschaft eines Richters im selben Rotary-Club wie eine der Parteien eines Zivilprozesses berechtigt die andere Verfahrenspartei nicht, den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
OLG Frankfurt am Main vom 01.10.1997; Az.: 14 U 151/97