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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Reklamehafte Übertreibung bei Lebensmittelwerbung

Reklamehafte Übertreibung bei Lebensmittelwerbung

übertreibende Werbeaussagen für Nahrungsmittel wie “was das Leben wirklich besser macht” oder “das Geheimnis für besseres, ausgefüllteres und aktives Leben” fallen als allgemeine Anpreisungen, die inhaltlich nichtssagend sind, nicht unter die Werbebeschränkungen des Lebensmittelgesetzes und stellen auch keine irreführende Werbung im Sinne des § 3 UWG dar.

Urteil des OLG München vom 23.07.1998,29 U 3245/98,NJWE-WettbR 1999, 254

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