Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Das Beste…” – keine Alleinstellungswerbung
Die Werbung für Frühstücksprodukte mit dem Slogan “Kelloggs – das Beste jeden Morgen” stellt lediglich eine reklamehafte Anpreisung dar. Sie enthält nicht die Behauptung einer Alleinstellung und ist daher nicht als wettbewerbswidrig anzusehen.
Urteil des BGH vom 03.05.2001; Az.: I ZR 318/98